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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1 Februar 2021

1. Anwendungsbereich

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Kurse und Dienstleistungen von RelyOn Nutec“ („AGB“ oder „Vertrag“) gelten für alle Anmeldungen, Käufe und Vereinbarungen in Bezug auf die Teilnahme an und Absolvierung von Vor-Ort-Kursen und Dienstleistungen („Trainingskurse“) von RelyOn Nutec Holding A/S, Kalvebod Brygge 45, 3. Stock, 1560 Kopenhagen V, Dänemark, Unternehmensregisternummer 19 95 13 83 („RN“), an eigenen, geleasten oder anderweitig gemieteten Standorten von RN oder dessen verbundenen Unternehmen, d. h. Körperschaften, die RN direkt oder indirekt beherrschen, von RN beherrscht werden oder gemeinsam mit RN unter beherrschendem Einfluss stehen („RN-Konzern“), sowie für alle von RN auf der eigenen Website oder auf Websites des RN-Konzerns angebotenen E-Learning-Kurse („E-Learning-Kurse“) (Trainingskurse und E-Learning-Kurse werden in der Folge zusammen als „Kurse“ bezeichnet), es sei denn, RN oder die jeweilige RN-Konzerngesellschaft hat ausdrücklich schriftlich ganz oder teilweise auf die Anwendung dieser AGB verzichtet oder der Anwendung anderslautender Bestimmungen zugestimmt. Diese AGB ersetzen alle zuvor herausgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei jegliche in den Einkaufsbedingungen, der Auftragsbestätigung oder anderen Dokumenten des Kunden vermerkten, zusammen mit diesen übermittelten oder in diesen enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen keinesfalls Teil des Vertrags zwischen RN und dem Kunden werden.

Werden Trainingskurse von RN an anderen als den oben genannten Orten abgehalten, ist der angeschlossene „Anhang A – Trainingskurse in Räumlichkeiten von Drittanbietern oder Kunden“ ergänzend als integrierender Bestandteil dieser AGB anwendbar.

Werden E-Learning-Kurse von RN auf der eigenen Website oder auf Websites des RN-Konzerns abgehalten, ist der Endnutzervertrag, der die Rechte und Pflichten bei der Nutzung der E-Learning-Kurssoftware von RN regelt („Endnutzervertrag“), ergänzend zu diesen AGB anwendbar.

2. Anmeldung und Auftragsbestätigug

2.1 Bestätigung der Kursteilnahme

Die Anmeldung von Teilnehmern zu einem Kurs gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch RN, nach schriftlicher Annahme des Kostenvoranschlags von RN durch die jeweils andere Partei, ob Unternehmenskunde oder selbstzahlender Kunde (der „Kunde“), oder nach Zahlungseingang als angenommen und die Buchung ist erst nach dem entsprechenden Ereignis gültig.

Nach Buchung eines Kurses sind diese AGB auf die Beziehung zwischen RN und dem Kunden anwendbar. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass diese AGB von allen Personen (ob Mitarbeiter, Vertreter, Berater oder Lieferanten des Kunden), die an einem vom Kunden gebuchten Kurs teilnehmen, bzw. im Fall eines selbstzahlenden Kunden vom Kunden selbst („Teilnehmer“) befolgt und vollständig eingehalten werden.

2.2 E-Learning-Kurse

Der Kunde erwirbt eine E-Learning-Kurslizenz durch Auswahl eines bestimmten E-Learning-Kurses auf der jeweiligen Website von RN oder des RN-Konzerns. Danach leistet der Kunde die Zahlung entsprechend den Anweisungen auf der Website von RN oder des RN-Konzerns. Der Kunde bestätigt, die Bestellung des gewählten E-Learning-Kurses vor der Aufgabe sorgfältig gelesen und geprüft zu haben.

Der Kunde kann zur Bekanntgabe der Namen und E-Mail-Adresse(n) der Teilnehmer, die den E-Learning-Kurs absolvieren, aufgefordert werden, um den Standards externer Akkreditierungsstellen zu entsprechen.

Nach erfolgter Zahlung des Kunden, wie in Punkt 3.3 der AGB „Zahlungskonditionen für E-Learning-Kurse“ näher beschrieben, erhält der Kunde eine automatische E-Mail des Zahlungsportals zur Bestätigung des erfolgreichen Zahlungseingangs, welche auch als Buchungsbestätigung und Kaufbeleg dient.

Im Anschluss kontaktiert der RN-Konzern den Kunden, der den E-Learning-Kurs gebucht hat, per E-Mail, um die Buchung zu bestätigen und dem Kunden die Login-Daten und ein Passwort zur Verfügung zu stellen. Jeder Teilnehmer erhält individuelle Login-Daten, und der Kunde darf die Login-Daten nicht an Dritte weitergeben.

Die E-Learning-Kurslizenzen, d. h. der Zugang zum konkreten E-Learning-Kurs über die Website von RN oder des RN-Konzerns, sind 12 Monate ab dem Tag, an dem der Kunde die Login-Daten und das Passwort erhalten hat (die „Lizenzperiode“), gültig. Jede E-Learning-Lizenz kann nur zur einmaligen Absolvierung des E-Learning-Kurses verwendet werden.

Schließt der Teilnehmer den E-Learning-Kurs nicht innerhalb der Lizenzperiode ab, erlischt die Lizenz automatisch.

Nach Abschluss des E-Learning-Kurses und sofern der Teilnehmer die erforderliche Mindestpunktzahl für den E-Learning-Kurs erzielt hat, kann der Teilnehmer ein Zertifikat für den E-Learning-Kurs herunterladen.

Extern akkreditierte E-Learning-Kurszertifikate werden dem Kunden und dem Teilnehmer nach Abschluss des Verifizierungsverfahrens von RN per E-Mail ausgestellt.

Bei allen anderen E-Learning-Kursen werden die Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss des E-Learning-Kurses zur Generierung und zum Herunterladen eines elektronischen Zertifikats aufgefordert.

Die Ergebnisse aller erfolgreich abgeschlossenen E-Learning-Kurse werden von RN für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren gespeichert.

3. Kursgebühren und Zahlung

3.1 Zahlungskonditionen für Unternehmen

Der Kunde (außer selbstzahlende Kunden – siehe 3.2 und E-Learning-Kurse – siehe 3.3) erhält die Rechnung ehestmöglich nach Buchung und spätestens 1 Kalendertag, d. h. jeder Tag im Monat, einschließlich Wochenenden und Feiertagen („Kalendertag“), nach Abschluss des Kurses, für den der Kunde einen oder mehrere Teilnehmer angemeldet hat. RN ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Weg zu übermitteln.[[i]] Wurde im Vorfeld keine konkrete Honorarvereinbarung getroffen, gelangen die in der jeweils geltenden und auf Anfrage erhältlichen RN-Preisliste angeführten Gebühren für Kurse zur Anwendung. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Kursgebühren auf den Websites von RN und des RN-Konzerns in Landeswährung ausgewiesen. RN behält sich das Recht vor, die Preise auf den Websites von RN oder des RN-Konzerns ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

3.1.1 Kostenvoranschläge

Sofern nicht anders angegeben, sind schriftliche Kostenvoranschläge von RN 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig. RN behält sich das Recht vor, den Kostenvoranschlag vor Annahme jederzeit zurückzunehmen. Die anwendbaren Kursgebühren sind im Kostenvoranschlag angeführt und, sofern nicht anders angegeben, in Landeswährung zahlbar. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Steuern oder Abgaben, die für den Kunden gegebenenfalls in jeweils geltender Höhe neben der Kursgebühr anfallen. Sofern nicht anders angegeben, beinhaltet die Kursgebühr die Kosten für die Kursmaterialien, Kurseinrichtungen und Ausrüstung.[[ii]]

3.1.2 Zahlung

Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, sind alle von RN oder dem RN-Konzern an den Kunden übermittelten Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum oder je nach anderslautender Angabe auf der Rechnung zahlbar. Der Kunde ist weder zur Vornahme von Abzügen noch zur gänzlichen oder teilweisen Zurückhaltung des Betrags noch zur Aufrechnung mit geltend gemachten Ansprüchen des Kunden gegenüber RN berechtigt. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen sind Zahlungen mittels SEPA-Direktzahlung, Direktzahlung oder ähnlichem zu leisten. Zur Klarstellung sei festgehalten, dass der Einsatz von Factoring-Unternehmen (zur kommerziellen Finanzierung und Handelsfinanzierung) durch RN und den RN-Konzern zum regresslosen Verkauf von Rechnungen zulässig und erlaubt ist.

3.1.3 Zahlungsverzug

Unbeschadet jeglicher anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die RN möglicherweise zustehen, kann RN bei Zahlungsverzug des Kunden eine Mahngebühr sowie Verzugszinsen gemäß geltendem Recht in Rechnung stellen, die täglich berechnet und bis zur Leistung der Zahlung monatlich kapitalisiert werden.[E]

3.2 Zahlungskonditionen für selbstzahlende Kunden

Bei selbstzahlenden Kunden sind die Kursgebühr, die Umsatzsteuer und jegliche sonstigen Abgaben zum Buchungszeitpunkt zur Zahlung fällig. Der Betrag kann vor Kursbeginn online mit Kredit-/Debitkarte bezahlt werden oder elektronisch auf das in der Kursbestätigung angegebene Bankkonto. Sofern vereinbart, kann die Zahlung auch bei Ankunft am jeweiligen RN-Standort per Kredit-/Debitkarte erfolgen.[I] Bei elektronischer Zahlung ist ein Zahlungsnachweis vor dem Kurs zu erbringen und RN auf Verlangen vorzulegen. RN behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die am Tag des Kursbeginns keinen Nachweis über die erfolgte Zahlung des Betrages erbringen können, vom Training auszuschließen.

3.3 Zahlungskonditionen für E-Learning-Kurse

Bei E-Learning-Kursen sind die Kursgebühr und jegliche sonstigen Abgaben zum Buchungszeitpunkt zur Zahlung fällig.

Alle Kursgebühren für E-Learning-Kurse sind auf den Websites von RN und des RN-Konzerns angeführt und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Steuern oder Abgaben, die für den Kunden gegebenenfalls in jeweils geltender Höhe neben der Kursgebühr anfallen. Sofern nicht anders angegeben, sind alle E-Learning-Kursgebühren in Landeswährung ausgewiesen. Die geltende Umsatzsteuer und die geltenden Abgaben sind auf den Websites von RN und des RN-Konzerns angeführt.

RN akzeptiert Zahlungen mit Dankort, Mastercard, Maestro, VISA und JCB.

3.4 Gesundheits-, Sicherheits- und Bearbeitungsgebühr und Flexibilitätsgebühr

Zusätzlich zur Trainingskursgebühr wird eine Gesundheits-, Sicherheits- und Bearbeitungsgebühr („GSB-Gebühr“) verrechnet. Bei E-Learning-Kursen fällt keine GSB-Gebühr an.

Wird die flexible Option, wie näher in Punkt 4.2 beschrieben, in Anspruch genommen, wird zusätzlich zur Trainingskursgebühr eine Flexibilitätsgebühr verrechnet.

4. Stornobedingungen

4.1 Standardmäßige Stornierung von Standardtrainingskursen

Standardtrainingskurse können vom Kunden durch Mitteilung an RN, dass die Buchung(en) nicht mehr benötigt wird/werden, storniert werden, sofern diese Mitteilung schriftlich erfolgt und mindestens 14 Kalendertage vor Beginn des jeweiligen Standardtrainingskurses bei RN eingeht. Unter diesen Umständen erstattet RN dem Kunden alle bezahlten Gebühren abzüglich einer Verwaltungsgebühr laut RN-Standardpreisliste zum Zeitpunkt der Stornierung zurück. Geht die Stornierungsmitteilung nicht mindestens 14 Kalendertage vor Beginn des Standardtrainingskurses ein oder erscheint ein Teilnehmer aus welchem Grund auch immer nicht zu einem Standardtrainingskurs, ist eine Stornierung nicht möglich und bleiben alle Gebühren in Verbindung mit dem betreffenden Kurs an RN zahlbar.

4.2 Flexible Option

Der Kunde kann eine flexible Stornierungsmöglichkeit (die „flexible Option“) in Anspruch nehmen. Wird die flexible Option in Anspruch genommen, kann der Kunde oder der Teilnehmer bis zu 24 Stunden vor Beginn des Standardtrainingskurses die Buchung auf einen entsprechenden Standardtrainingskurs zu einem späteren Termin innerhalb von 12 Monaten verschieben. Mit der flexiblen Option kann der Kurstermin mit einer Frist von mindestens 24 Stunden bis zu drei Mal innerhalb von 12 Monaten ab dem ursprünglichen Trainingskurstermin verschoben werden. Voraussetzung für eine Änderung des Kurstermins ist die Verfügbarkeit des jeweiligen Standardtrainingskurses.

Wurde eine Änderung des Trainingskurstermins vereinbart, wird im Falle einer späteren Stornierung des betreffenden Trainingskurses durch den Kunden die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.

4.3 Stornierung von Vor-Ort-Trainingskursen, kundenspezifischen Trainingskursen oder Nicht-Standardtrainingskursen[M]

Eine Stornierung von Vor-Ort-Trainingskursen, kundenspezifischen Trainingskursen oder anderen Nicht-Standardtrainingskursen durch den Kunden ist wie folgt möglich:

  1. Mehr als 28 Kalendertage vor Beginn des Trainingskurses gegen Zahlung etwaiger Vorbereitungskosten, die RN bereits entstanden sind.
  2. Weniger als 28 Kalendertage, jedoch mehr als 14 Kalendertage vor Beginn des Trainingskurses gegen Zahlung der Vorbereitungskosten und 50 % der restlichen vollen Kursgebühr.
  3. Bei Stornierungen weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn bleibt die volle Kursgebühr an RN zahlbar.

4.4 Stornierung von E-Learning-Kursen

Ungeachtet des Vorstehenden können E-Learning-Kurslizenzen nicht storniert werden und sind nicht erstattungsfähig.

4.5 Stornierung durch RN

RN behält sich das Recht vor, Trainingskurse aus welchem Grund auch immer abzusagen oder zu verschieben, wobei die Haftung von RN für die Stornierung auf die volle Rückerstattung der gezahlten Gebühren oder, sofern verfügbar und für den Kunden annehmbar, auf die Umbuchung auf einen vergleichbaren Trainingskurs zu einem neuen Termin beschränkt ist. RN und der RN-Konzern haften nicht für jegliche Art von Verlusten, Schäden, Kosten oder Auslagen, die dem Kunden aufgrund der Absage oder Verschiebung entstehen.

5. Beschwerden

Sämtliche Beschwerden in Zusammenhang mit einem Kurs sind schriftlich innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem letzten Tag des betreffenden Kurses an RN zu richten.

6. Kurszertifikat

Um ein Kurszertifikat zu erhalten, hat ein Teilnehmer alle Aspekte eines Kurses entsprechend dem/den von RN festgelegten Standard(s) erfolgreich zu absolvieren. Werden einzelne Elemente des betreffenden Kurses nicht erfolgreich absolviert, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ein Zertifikat. In diesem Fall werden dem Kunden keine Gebühren oder Zahlungen für die nicht erfolgreiche Absolvierung des betreffenden Kurses durch den Teilnehmer zurückerstattet. Alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Vergabe von Kurszertifikaten werden von RN nach freiem Ermessen entschieden.

7. Zweitzertifikat

Anträge auf Zweitzertifikate sind vom Kunden oder Teilnehmer schriftlich unter Angabe des jeweiligen Kurses, Datums, Namens und Geburtsdatums des Teilnehmers zu stellen. Für jede Ausfertigung eines Zertifikats fällt eine Gebühr an, die aus der RN-Preisliste ersichtlich ist. Diese Gebühr ist vor Ausstellung des Zweitzertifikats im Vorhinein zu entrichten. In E-Learning-Kursen erlangte Zertifikate können vom Kunden auf den Websites von RN oder des RN-Konzerns kostenlos generiert und heruntergeladen werden.

8. Unterkunft und Verkehrsmittel

Sofern gewünscht und verfügbar, wird RN dem Kunden bei der Bereitstellung von Informationen über lokale Unterkunftsmöglichkeiten und Verkehrsmittel für Trainingskurse an die Teilnehmer behilflich sein. RN übernimmt keine Verantwortung für die Bereitstellung derartiger Informationen und haftet nicht für Schäden (direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Schäden), die sich aus einer etwaigen Übereinkunft zwischen dem Kunden oder Teilnehmer und dem Betreiber einer Unterkunft ergeben.

9. Pflichten der Kunden und der Teilnehmer

Gesundheitsschutz und Sicherheit - Trainingskurse

Der Kunde bzw. der selbstzahlende Kunde hat dafür zu sorgen, dass jeder Teilnehmer während des Trainingskurses stets:

  1. alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien über Gesundheitsschutz und Sicherheit vollständig einhält;
  2. allen Weisungen oder Hinweisen von RN-Mitarbeitern Folge leistet; und
  3. nicht unter dem Einfluss oder im Besitz von Alkohol oder illegaler Substanzen ist.

Missachtet ein Teilnehmer die oben genannten Anforderungen oder besteht die begründete Annahme, dass ein Teilnehmer illegale Substanzen oder Alkohol zu sich genommen oder verwendet hat, kann RN nach freiem Ermessen verlangen, dass der betreffende Teilnehmer den Trainingskurs unverzüglich verlässt. RN wird den Kunden über solche Vorkommnisse informieren. In diesem Fall werden dem Kunden keine Gebühren oder Zahlungen für die nicht erfolgreiche Absolvierung des Trainingskurses durch den Teilnehmer zurückerstattet.

Vor der Teilnahme am Trainingskurs muss jeder Teilnehmer die Informationen für Teilnehmer an Trainingskursen in RN-Trainingszentren von RN gelesen und verstanden haben, und der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer entsprechend informiert sind.[Q]

Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer ausreichend fit und in der Lage, insbesondere frei von Atemwegs- und Herzerkrankungen, sind, um an körperlichen Aktivitäten im Rahmen des Trainingskurses teilnehmen zu können. Im Zweifelsfall hat der Teilnehmer vor Beginn des Trainingskurses angemessenen ärztlichen Rat einzuholen. Der Teilnehmer hat jegliche relevanten Beschwerden vor der Teilnahme an körperlichen Trainingsaktivitäten bekanntzugeben. RN behält sich das Recht vor, einem Teilnehmer die Teilnahme am Trainingskurs zu verweigern, wenn RN der Ansicht ist, dass die Mitwirkung des Teilnehmers ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit des Teilnehmers selbst oder für die Gesundheit und Sicherheit anderer darstellen könnte.

Endnutzervertrag – E-Learning-Kurse

Jeder Teilnehmer eines E-Learning-Kurses muss den Endnutzervertrag von RN, der die Rechte und Pflichten bei der Nutzung der E-Learning-Kurssoftware von RN regelt, gelesen und angenommen haben.

Der Kunde hat den Endnutzervertrag stets einzuhalten, und es liegt in seiner Verantwortung, dafür zu sorgen, dass alle Teilnehmer die Bestimmungen des Endnutzervertrags befolgen. Der Kunde haftet für Verstöße gegen den Endnutzervertrag durch Teilnehmer gemäß Punkt 12 dieser AGB, so als würde es sich dabei um eine Handlung oder Unterlassung des Kunden selbst handeln.

Treten bei einem Teilnehmer Probleme oder Schwierigkeiten in Zusammenhang mit E-Learning-Kursen auf, insbesondere Nichtverfügbarkeit des erworbenen E-Learning-Kurses, Login-Probleme oder Funktionsstörungen der Website, hat der Teilnehmer RN unverzüglich zu kontaktieren. RN übernimmt keinerlei Haftung für derartige Probleme oder Schwierigkeiten, wird jedoch angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Probleme oder Schwierigkeiten zu beheben, sofern diese nicht auf eigene Umstände des Kunden oder Teilnehmers, einschließlich Funktionsstörungen der eigenen IT-Ausstattung des Kunden oder Teilnehmers, zurückzuführen sind.

Verhaltenskodex

RN ist bestrebt, in seinen geschäftlichen Beziehungen ein verantwortungsvolles Geschäftsgebaren im Umgang mit nachteiligen Auswirkungen auf Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen. Daher hat der Kunde stets für die Einhaltung des Verhaltenskodex für Geschäftsbeziehungen von RN und der Richtlinie über Corporate Social Responsibility, welche unter Link zum Verhaltenskodex von RN abrufbar sind, („Verhaltenskodex“) zu sorgen.

Der Kunde hat entsprechende Aufzeichnungen zum Nachweis der Einhaltung des Verhaltenskodex zu führen und diese RN auf Wunsch vorzulegen.

Der Verhaltenskodex bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB, und jeglicher Verstoß gegen den Verhaltenskodex gilt als Verstoß gegen die AGB und kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung von RN mit dem Kunden führen.

10. Datenschutz

Der Kunde und der Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass RN personenbezogene Daten des Teilnehmers im Rahmen seiner Aufzeichnungen verarbeiten und diese Informationen im Rahmen seines Geschäftsbetriebs verarbeiten darf, um die Dienstleistung vertragsgemäß erbringen zu können. Der Kunde und der Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass RN diese Informationen an Dritte weitergeben darf, allerdings nur, wenn und soweit diese Weitergabe nach Auffassung von RN zur ordnungsgemäßen Ausübung des Geschäftsbetriebs von RN erforderlich ist, etwa im Falle einer Weitergabe an eine Zertifizierungsstelle (z. B. OPITO, STCW) zur ordnungsgemäßen Registrierung des Trainingszertifikats. Nähere Angaben und Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch RN sind der Datenschutzerklärung von RN, welche unter Link zur Datenschutzerklärung von RN abrufbar ist, zu entnehmen.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle gegenüber RN angegebenen Informationen im Einklang mit geltendem Recht, etwa anwendbaren Datenschutzvorschriften, erteilt werden und dass die Informationen über die jeweilige RN-Datenschutzrichtlinie entsprechend weitergeleitet werden.

11. Geistige Eigentumsrechte

Alle Marken, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte (ob eingetragen oder nicht), die im Rahmen der Durchführung der Kurse genutzt, geschaffen oder verkörpert werden oder sich daraus oder in diesem Zusammenhang ergeben, bleiben ausschließliches Eigentum von RN, wobei der Kunde und der Teilnehmer während oder nach Abschluss des Kurses keine Eigentumsansprüche an diesen Rechten geltend machen oder das Eigentum von RN daran bestreiten dürfen und alle derartigen Rechte, die in ihren Besitz gelangen, an RN abtreten müssen.

Materialien und Informationen (in welcher Form auch immer), die dem Kunden oder einem Teilnehmer von RN in Verbindung mit den Kursen zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht kopiert, verbreitet oder an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde und die Teilnehmer dürfen diese Materialien und Informationen zu keinem Zweck verwenden, der nicht mit dem konkreten von RN gegenüber dem Kunden oder Teilnehmer erbrachten Kurs im Zusammenhang steht.

Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes dürfen Teilnehmer die ihnen ausschließlich zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Trainingskursmaterialien für ihren persönlichen Gebrauch behalten. Jegliche anderen dem Kunden oder einem Teilnehmer in Verbindung mit dem Trainingskurs zur Verfügung gestellten Materialien (in welcher Form auch immer) sind nach Abschluss des Trainingskurses oder auf vorheriges Verlangen von RN an RN zurückzugeben. Der Kunde und die Teilnehmer dürfen von RN zur Verfügung gestellte Materialien (einschließlich Trainingskursmaterialien) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von RN weder kopieren noch auf sonstige Weise vervielfältigen.

12. Haftung von Kunden und Teilnehmern

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass sich alle Teilnehmer, deren Kosten vom Kunden übernommen werden, stets verantwortungsvoll verhalten und den Weisungen von RN-Mitarbeitern Folge leisten. RN behält sich das Recht vor, Teilnehmer, deren Verhalten nach angemessener Einschätzung von RN für unannehmbar befunden wird, vom Kurs auszuschließen, ohne dass RN hieraus eine Haftung erwächst. In diesem Fall werden dem Kunden keine Gebühren oder Zahlungen für die nicht erfolgreiche Absolvierung des Kurses durch den Teilnehmer zurückerstattet.

Der Kunde bzw. der selbstzahlende Teilnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden an Einrichtungen, Inventar oder Mitarbeitern von RN, insbesondere an Mobiliar, Räumlichkeiten und Ausrüstung, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers verursacht werden. Für den Fall, dass ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit während des Trainingskurses medizinische Behandlung benötigt oder in ein Krankenhaus eingeliefert werden muss, trägt der Kunde bzw. bei selbstzahlenden Teilnehmern der Teilnehmer alle Kosten der medizinischen Behandlung oder Krankenhauseinlieferung und hat RN für alle diesbezüglichen Kosten schadlos zu halten.

13. Haftung von RelyOn Nutec und Haftungsbeschränkung

RN übernimmt gegenüber dem Kunden bzw. Teilnehmer keinerlei Haftung für jegliche Art von Verlusten, Schäden oder Verletzungen, die der Kunde bzw. Teilnehmer in Verbindung mit oder in Folge von einem Kurs erleidet, es sei denn, der Verlust, der Schaden oder die Krankheit wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln einer im Rahmen des Kurses für oder im Auftrag von RN handelnden Person verursacht. Eine allfällige Haftung von RN gegenüber einem Kunden bzw. Teilnehmer im Rahmen von Kursen oder Dienstleistungen erstreckt sich nicht auf indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie etwa Einkommens-, Gewinn- oder Vertragsentgang. Die Gesamthaftung von RN, die sich aus dem Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit und Verletzung gesetzlicher Pflichten), wegen Falschdarstellung, für Wiedergutmachung oder sonst im Zusammenhang mit der Durchführung oder geplanten Durchführung der Kurse und darüber hinaus ergibt, ist jedenfalls auf EUR 500.000 beschränkt.[S]

Der Kunde bzw. Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen RN, soweit RN relevante Ansprüche nicht unverzüglich, nachdem der Kunde oder Teilnehmer Kenntnis vom Bestehen des Anspruchs oder der dem Anspruch zugrunde liegenden Umstände hatte oder hätte haben müssen, schriftlich gemeldet werden. Wurden Ansprüche nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kurses oder Erbringung der Dienstleistung, auf den/die sich der behauptete Anspruch bezieht, geltend gemacht, ist die Geltendmachung des Anspruchs gegen RN oder gegen die Vertreter oder Versicherung des Unternehmens nicht mehr möglich.

14. Versicherung

Der Kunde und RN haben jeweils alle Pflichtversicherungen (z. B. Arbeitsunfall-, Kfz-Haftpflicht-) und üblichen Versicherungen (z. B. Haftplicht-, Vermögensschaden-) abzuschließen, aufrechtzuerhalten und vollumfänglich in Kraft zu halten.

Selbstzahlende Kunden haben übliche Versicherungen für Privatpersonen abzuschließen, aufrechtzuerhalten und vollumfänglich in Kraft zu halten.

15. Höhere Gewalt

Keine der Parteien gilt im Rahmen dieser AGB als vertragsbrüchig oder haftbar bei Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung ihrer Verpflichtungen (außer Zahlungsverpflichtungen) infolge oder aufgrund von Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen außerhalb ihres vertretbaren Einflussbereichs, insbesondere höherer Gewalt, Brand, Explosion, Embargo, Terrorismus, bürgerlicher Unruhen, Epidemien, Pandemien, Blitzschaden, elektromagnetischer Beeinflussung, Funkstörung, Streik und Arbeitskampf.

16. Salvatorische Klausel

Wird eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser AGB von einem Gericht oder einer sonstigen zuständigen Behörde für ungültig, rechtswidrig oder undurchführbar befunden, so gilt diese Bestimmung oder Teilbestimmung, soweit notwendig, nicht länger als Bestandteil des Vertrags, wobei die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt bleiben.

Erweist sich eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser AGB als rechtswidrig, ungültig oder undurchführbar, so gilt diese Bestimmung in abgewandelter Form mit der geringfügigsten Änderung, die notwendig ist, um die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchführbarkeit sicherzustellen.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand

Jegliche Streitigkeiten, Ansprüche oder Unstimmigkeiten zwischen RN und einem Kunden bzw. Teilnehmer in Bezug auf diese AGB bzw. die durch diese AGB geregelten Kurse oder Dienstleistungen unterliegen dem Recht des Landes, in dem die den Kurs abhaltende oder die Dienstleistung erbringende RN-Gesellschaft tätig ist, sind dementsprechend auszulegen und von den ordentlichen Gerichten des Landes der den Kurs abhaltenden oder die Dienstleistung erbringenden RN-Gesellschaft zu entscheiden. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gehen die AGB vor.[T]

18. Übersetzung

Übersetzungen dieser AGB in die jeweilige Landessprache werden dem Kunden und den Teilnehmern ausschließlich aus praktischen Gründen zur Verfügung gestellt. Im unerwarteten Fall von Unstimmigkeiten zwischen der Fassung in Landessprache und der Fassung auf Englisch geht der Wortlaut der englischsprachigen Version vor.

19. Sonstiges

Diese AGB ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieser AGB.

Nicht öffentlich zugängliche Informationen, die von RN oder vom RN-Konzern erlangt werden, ob im Rahmen einer Kursteilnahme oder anderweitig, gelten als vertraulich. Die Informationen dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von RN oder des RN-Konzerns nicht offengelegt, weitergegeben oder anderweitig mit Dritten geteilt werden.

Die Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesen AGB nicht abtreten.

Treten bei einem Kunden oder Teilnehmer Probleme auf, einschließlich Login-Probleme bei E-Learning-Kursen, sind diese ehestmöglich an RN zu melden, damit RN entsprechende Schritte einleiten kann. RN haftet nicht für Probleme, die nicht rechtzeitig gemeldet wurden

Der RN-Support ist unter info@relyonnutec.com erreichbar.

Anhang A – Trainingkurse in Räumlichkeiten von Drittanbietern oder Kunden

1. Anwendungsbereich

Die Bestimmungen dieses „Anhangs A – Trainingskurse in Räumlichkeiten von Drittanbietern oder Kunden“ ergänzen die AGB bei allen Trainingskursen, die RN an anderen als eigenen, geleasten oder in irgendeiner Weise gemieteten Orten von RN oder einer Gesellschaft innerhalb des RN-Konzerns abhält.

Alle in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – RelyOn Nutec“ definierten Begriffe und Ausdrücke haben in diesem Dokument dieselbe Bedeutung und denselben Inhalt.

2. Kursgebühr

Die Kosten für die Trainingskursräumlichkeiten/das Trainingskursgelände und Verpflegung sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Die Anmietung der für den Einsatz im Trainingskurs bestimmten Ausrüstung und die Transportkosten dieser Ausrüstung sind nur dann in der Kursgebühr enthalten, wenn dies schriftlich mit RN vereinbart und von RN bestätigt wurde.

Wird der von RN abgehaltene Trainingskurs auf Wunsch des Kunden zeitlich und/oder inhaltlich erweitert, werden Erweiterungen gegenüber den Standardtrainingskursen zum jeweils geltenden Stunden- oder Tagessatz zzgl. allfälliger Steuern/Gebühren und Kosten in Rechnung gestellt.

3. Reise- und Aufenthaltskosten

RN organisiert seine Reiseaktivitäten selbst und wählt die als geeignet erachteten Transportmittel und eine dem normalen Standard entsprechende Unterkunft aus.

Für die Hin- und Rückreise zum Trainingskursort und den Aufenthalt am Trainingskursort trägt der Kunde die nachgewiesenen Reisekosten und alle nachgewiesenen Aufenthaltskosten von RN-Mitarbeitern.

Reise- und Aufenthaltskosten werden gemeinsam mit der vereinbarten Kursgebühr bzw. dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz in Rechnung gestellt.

4. Stonierung und Verschiebung

Zusätzlich zu den für die Stornierung oder Änderung eines Trainingskurses anfallenden Gebühren gemäß Punkt 4 der AGB hat der Kunde stets auch die Kosten zu übernehmen, die RN aufgrund der Stornierung oder Verschiebung entstehen, insbesondere die Kosten für Flugtickets, Hotelreservierungen und Unterkunft.

5. Trainingskursräumlichkeiten und Trainingskursgelände

Soweit schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Kunde geeignete Räumlichkeiten bzw. ein geeignetes Gelände für die Abhaltung des Trainingskurses zum Trainingskurstermin zur Verfügung zu stellen, ohne dass RN hierfür Kosten entstehen. Die Räumlichkeiten bzw. das Gelände müssen über alle notwendigen Einrichtungen für die Absolvierung des Trainingskurses verfügen. Darüber hinaus hat der Kunde für den notwendigen Zugang zu den jeweiligen Räumlichkeiten und dem jeweiligen Gelände zu sorgen und den Mitarbeitern von RN den entsprechenden Zugang zu verschaffen.

Befinden sich in den Trainingskursräumlichkeiten bzw. auf dem Trainingskursgelände Ausrüstungsgegenstände oder Geräte, die der Kunde in Abstimmung mit RN für den Einsatz im Trainingskurs beschafft hat, hat der Kunde zu garantieren, dass die Ausrüstung und die Geräte für den jeweiligen Zweck geeignet sind und dass diese in angemessener Weise instand gehalten wurden und innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor dem Trainingskurstermin im Hinblick auf den Einsatz im Trainingskurs durch qualifiziertes Personal geprüft, getestet und zugelassen wurden. Im Zweifelsfall können die Spezifikationen mit den genauen Anforderungen für den betreffenden Trainingskurs bei RN erfragt werden.

Der Kunde hat RN für jegliche Art von Verlusten und Schäden, die aufgrund eines Ausfalls, einer Störung o. Ä. der vom Kunden für den Einsatz im Trainingskurs beschafften Ausrüstung oder Geräte entstehen, schadlos zu halten. Die Verpflichtung zur Schadloshaltung von RN gilt unabhängig von jeglicher Haftung seitens des Kunden oder einer Partei, die in Verbindung mit dem Trainingskurs für oder im Auftrag des Kunden tätig wird.

Endnoten

[[i]] Aserbaidschan: RN kann Rechnungen auch in Papierform übermitteln.

[[ii]] Mittlerer Osten und Afrika: Um die Zahlung laut Rechnungsstellung vollständig an RN zu leisten, sind alle lokalen und ausländischen Steuern, einschließlich Quellensteuern, vom Kunden zu tragen. Bei Banküberweisungen sind allfällige lokale Steuern jeglicher Art daher auf den Rechnungsbetrag aufzuschlagen, um die Zahlung laut Rechnungsstellung vollständig an RN zu leisten.

[E] Aserbaidschan: 0,5 % monatlich, tägliche Berechnung und monatliche Kapitalisierung bis zum Zeitpunkt der Zahlung

[I] Aserbaidschan, Vereinigtes Königreich: Zahlung per Kredit-/Debitkarte am RN-Standort ist nicht verfügbar

[M] Ostasien: einschließlich fortgeschrittener Kurse (MEMIR & OIM)

[Q] Vereinigtes Königreich: Der Absatz ist nicht anwendbar.

[S] Ostasien: GBP 500.000

[T] Ostasien: Jegliche Streitigkeiten, Ansprüche oder Unstimmigkeiten zwischen RN und einem Kunden bzw. Teilnehmer in Bezug auf diese AGB bzw. die durch diese AGB geregelten Kurse oder Dienstleistungen unterliegen malaysischem Recht und sind dementsprechend auszulegen. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich die ausschließliche Zuständigkeit der malaysischen Gerichte für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Gegenstand dieser AGB ergeben.

[Ende des Dokuments]